Clubregeln der Honda - Society - Nord

Honda Society Nord
Club Regeln 2009


§1 Hauptregel
Die StVO ist das oberste Gesetzt welches im Club eingehalten werden sollte!
Verkehrssichere Autos sind ein Muss!!!
Legalität ist kein Muss sondern erwünscht!

§2
Jedes Clubmitglied haftet für die durch ihn verursachten Schäden, Legalität seines Fahrzeugs sowie Verwarn- und Bußgelder, im Rahmen seiner Vereinstätigkeit gesamtschuldnerisch selbst. Niemand wird zum schnell fahren oder zum verstoßen gegen die StVO gezwungen oder genötigt.

§3
Negative Aussagen wie Lästern und Mobbing sind strengstens untersagt. Wenn Mitglieder unter sich mit Probleme haben, dann sollen sie versuchen es untereinander zuklären oder es den Vertrauenspersonen mitteilen um diese Probleme zu klären.

§4
Wenn sich die Clubmitglieder treffen oder gemeinsam auf ein Treffen oder Event fahren und andere Personen mitkommen ist der Club vorher zu Informieren bzw. um Erlaubnis zu fragen (Die Mehrheit entscheidet).Dürfen die Personen / die Person Letztendlich mitkommen, müssen diese sich entweder an Kosten beteiligen oder sich komplett selbst versorgen! Ohne Zustimmung des Clubs wird keine Außenstehende Person einfach mitgebracht!

§5 Mitbestimmungsrecht
Jeder im Club hat das gleiche Mitbestimmungsrecht! Jede Stimme zählt aber die Mehrheit entscheidet!

§6
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Bestimmung des Vereins einzuhalten und den Verein bei dem Erreichen seiner Ziele nach Kräften zu unterstützen, sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein in seiner Person begründeter wichtiger Grund vorliegt. Ausschlussgründe sind insbesondere:

a) Grobe Verstöße gegen das Interesse des Vereins sowie grobe Verstöße gegen Beschlüsse und Anordnungen der Cluborgane oder der Regeln

b) Unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Clubs

§7
Der Monatsbeitrag ist jeweils am 15. des Monats im Voraus zu entrichten in Höhe von 5€.
Die Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Der Monatsbeitrag und die Aufnahmegebühr, werden vom kompletten Club mit einfacher Mehrheit der Stimmberechtigten festgesetzt.

a) Jedes Mitglied zahlt den gleichen Beitrag! Kinder sind bis zum 14. Lebensjahr vom Beitrag ausgeschlossen!

b)* Mitglieder auf Probe zahlen auch in Ihrer Probezeit Beitrag, da Sie die gleichen Vorteile haben und Gegenstände nutzen können wie HSN Mitglieder z.B. Internetseite, Partyzelt , HSN Verpflegung auf Treffen usw. (Diese Regel gilt seit dem 01.09.09)

c)* Neu aufgenommene Mitglieder zahlen nach Ihrer Probezeit eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 €, dieses Geld dient lediglich zur Anschaffung der Aufkleber für dessen Auto mit unserem Clublogo und nicht zur Bereicherung der Clubkasse.

d) Sollte ein Mitglied nicht Zahlungsfähig sein, so hat das Mitglied den Beitrag nachzureichen damit keine Ungleichheiten im Club aufkommen.
Die Zahlungen sind an den Kassenwart monatlich zu überweisen um Missverständnissen durch Barzahlungen aus dem Weg zu gehen.

e) Gezahlte Monatsbeiträge und Geld das zu Treffen eingesammelt wird, wird bei Ausschuß oder aber Austritt aus dem Club nicht zurückerstattet, jedes Mitglied erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden in dem er diese Regeln unterschreibt.

f) Nutzung des Beitragsgeldes:
Anschaffungen wie Zelte und Banner werden abgestimmt und erst nach Beschluss der Mehrheit wirklich gekauft bzw. bestellt. Dieses Geld gehört der HSN und keiner einzelnen Person!

§8
Zusätzliche Kosten:
Zusätzliche Beiträge und Kosten werden vor dem jeweiligem Treffen eingesammelt um z.B. Frühstück, Mittag oder Abendessen für alle gemeinsam zu kaufen oder um z.B. Fleisch oder Grillkohle zu kaufen. Es bedeutet aber NICHT das man seine eigenen Essgewohnheiten und Bedürfnisse deshalb den anderen anpassen muss. Jeder hat Mitbestimmungsrecht bei der Wahl der gekauften Waren!

a) Diese Kosten werden je nach Treffen von einer oder mehrerer Personen verwaltet, da nicht gewährleistet ist das auf jedem Treffen der Kassenwart vor Ort ist!

b) Die Kosten bzw. Einnahmen für Verpflegung auf Treffen haben NICHTS mit der Clubkasse zutun!

c) Leergut kann nach dem Treffen jeder für sich weg bringen (Sein Eigenes), sollte es jemand anders aus dem Club für denjenigen tun oder der Pfand von allen gesammelt werden, so wird das Pfandgeld in die Clubkasse eingezahlt oder anders verwendet (Nach Absprache mit den Mitgliedern auf dem Treffen)

d) Gezahlte Monatsbeiträge und Geld das zu Treffen eingesammelt wird, wird bei Ausschluß oder aber Austritt aus dem Club nicht zurückerstattet, jedes Mitglied erklärt sich mit diesen Bedingungen einverstanden in dem er diese Regeln unterschreibt.

§9 Kassenwart:
Der Kassenwart verpflichtet sich alle Kosten und Einnahmen der Clubkasse genau zu dokumentieren und dem Club nachweisbar vorzulegen. Der Aktuelle Kontostand wird jede Woche auf der Homepage aktualisiert und ist für jeden einsehbar.

§10 HSN Treffen
Der Club sollte sich mindestens einmal in jeden Monat treffen um Veranstaltungen, Treffen oder gegebenenfalls Ungereimtheiten zu besprechen. Es ist keine Pflicht auf die Monatlichen Treffen zu kommen aber es wäre erwünscht mindestens 6 davon im Jahr Wahrzunehmen.

a) In der Hauptsaison könnte es sein das Treffen aus Zeit und Kosten Gründen ausfallen da man gemeinsam auf Treffen fährt.

b) Um den Aufwand des Treffens gerecht aufzuteilen wird das monatliche Treffen entweder an öffentlichen Treffpunkten durchgeführt oder das Treffen bei Mitgliedern wird gewechselt.

c)* Das Geld das für Getränke und Verpflegung (Kekse, Kuchen,Kaffee oder ähnliches) ausgegeben wird auf den internen HSN Treffen wird aus der Clubkasse übernommen. Hierfür sind von den jeweiligen Veranstalter (Mitglied) die Kassenbons vorzulegen. (Diese Regel gilt seit dem 01.09.09)
























Verfasst von Florian (Morphosium) und Maik (VTI-COUPE) TEAMLEADER

Zuletzt geändert am 24.09.2009 von VTI-COUPE


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